Behandlungskosten

Patienteninformation zur Behandlung in Ihrer Praxis, Heil-Quelle-Yangxing

Mein Ansatz
Gesundheit ist die Summe des seelischen, geistigen und körperlichen Wohlbefinden. Jede(r) Seele / Mensch ist ein Individuum. Keine Seele ist wie die andere. Unter diesen Aspekten ist mein Ansatz eine individuelle und ganzheitliche Vorgehensweise. Speziell auf Sie zugeschnitten werden unter anderem Lebensweise, Verhalten und Emotionen betrachtet.

Die Ursache vieler Krankheiten ist den Ärzten unbekannt,
weil sie das Ganze nicht kennen.
Denn ein Teil kann nie gesund sein,
wenn das Ganze nicht gesund ist.
Dies ist der große Irrtum unserer Tage in der Behandlung des Menschen.“

Platon (427-347 v. Chr.)

Behandlung:
Grundsätzlich erfolgt nach einer ausgiebigen Anamnese zu der Sie Zeit mitbringen, mein Behandlungsplan auf Sie abgestimmt. Die erste Behandlung erfolgt dann im zweiten Termin. Die dabei verwendete Methode richtet sich nach Ihnen und ihren Beschwerden. Meine Behandlung kann aus einer bestimmten Therapieform bestehen. Meistens ist es jedoch ein Arrangement aus den Angebotenen Therapien. Sollten Sie eine Therapieform, aus welchen Gründen auch immer, nicht wünschen – lassen Sie es mich Wissen.

Ein Beispiel:
Oft wünschen Patienten keine Nadelung. Kein Problem. Hier behandle ich ohne Nadeln mit Akupressur oder Chipunktur (Spezialtechnik von mir) mit denselben positiven Effekten.

Hinweis: Akutfälle / Schmerzpatienten werden sofort behandelt.

Kosten
Lieber Patient, wie sie verfolgen können oder gar schon erlebt haben, das Leistungsspektrum der Kassen wird kontinuierlich gekürzt. Sie müssen immer höhere Zuzahlungen leisten. Das betrifft Rezeptkosten, Anwendungen bei ihrem Arzt und insbesondere Vorsorgeuntersuchungen. In der Erstattung von Kosten im Bereich der alternativen Medizin ist das noch dramatischer.

Wird die Behandlung von Kassen übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine oder nur in geringem Umfang die Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Ein Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Kasse besteht nicht. In Abhängigkeit der Kasse und eines unter Umständen vorhandenen Zusatzvertrages, erstatten die Kassen sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden können. Eine Zusatzversicherung kann sie hier unterstützen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzangebote gegen Aufpreis an, die dann auch unter Umständen Behandlungskosten beim Heilpraktiker in einer bestimmten Höhe und in einer Auswahl an Therapien abdecken. Jedoch nicht alle naturheilkundlichen Verfahren werden bezuschusst. Unverständlich auch, dass Therapien (Beispiel Akupunktur) nur bei bestimmten Symptomen / Krankheiten als Erstattungsfähig von den Kassen angesehen werden. Bitte erkundigen sich am besten vor Behandlungsbeginn bei ihrer Kasse.

Woran liegt das?
Heilbehandlungen im Bereich der alternativen Heilmethoden werden von den Kassen oftmals als nicht medizinisch notwendig erachtet. Gründe dafür sind mangelnde Kenntnisse in der angewendeten Therapiemethode oder sie wird als nicht wissenschaftlich anerkannt deklariert.
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht oder nur teilweise übernimmt, müssen Sie die Kosten für die Behandlung vollständig beziehungsweise anteilig selbst übernehmen. Natürlich auch dann, wenn Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen.
Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Basis für ihre Behandlung ist das Erstgespräch (Anamnese).Die Kosten für die Erstanamnese betragen 120€. Wofür Sie sich mindestens ein bis eineinhalb Stunden Zeit mitbringen sollten. Daraus resultiert anschließend auch ihr Therapieplan. Akutfälle werden selbstverständlich sofort behandelt, um ihnen schnellstens eine Linderung zukommen zu lassen. Mein Stundensatz beträgt 70,-€. Für nachfolgende Behandlungstermine bringen Sie bitte ausreichend Zeit mit (1,5 Std.). Auch wenn es nicht so lange dauert vermeiden Sie zusätzlichen Stress.
Meine Leistungen als Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Was ist die GebüH
Vielleicht ist diese Abkürzung ihnen bereits begegnet. GebüH ist die Abkürzung für ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Wichtig für Sie, Heilpraktiker sind nicht verpflichtet danach abzurechnen!
Die darin enthaltenen Honorare entstammen aus dem Jahr 1985. Seit dieser Zeit wurden keinerlei Anpassung vorgenommen. Unglaublich nicht wahr; aber das gibt es. Das heißt, die Honorare sind seit 30 Jahren unverändert. Wer aber arbeitet heute noch für einen Lohn von vor 30 Jahren. Sie nicht und ich auch nicht. Ich orientiere mich lediglich an der GebüH hinsichtlich Abrechnungsziffer. Zur Einreichung bei ihrer Kasse erhalten Sie eine Rechnung nach GebüH mit dem Faktor 2,3. Damit Sie deren Zuschuss ggf. erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Kassen in der Regel nur den 1-fachen Satz bezahlen.
Therapien, die die Kassen nicht übernehmen sowie anfallende gesonderte Kosten, werden vor der Behandlung besprochen. Ihre Fragen sind dabei grundsätzlich immer willkommen.

Bei mir gibt es keine Zweiklassengesellschaft. Das heißt, ich möchte jeden Clienten unterstützen. Wenn Sie arbeitslos sind oder sich in einer anderen nachweislichen Notlage befinden so werden wir eine Lösung für Sie finden.

Ausfallgebühr
Für reservierte Termine, die nicht wahrgenommen werden oder nicht bis mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr von 50 Euro in Rechnung gestellt.

Bankverbindung:
VR-Bank Dornstetten-Horb eG – DE 14 6426 2408 0124 9760 18 – GENODES1VDS